Bei vielen Design-Leistungen müssen Art und Umfang der Nutzungsrechte definiert und vergütet werden. Zu Beginn halte ich in meinen Angeboten fest, ob, und wenn ja, in welcher Form die Nutzungsrechte an den Kunden übergehen. Nur wenn die Gestaltung eine Schöpfungshöhe – also eine künstlerische Leistung – aufweist, unterliegt sie dem Urheberrecht. Beim Logodesign und Corporate Design ist die Schöpfungshöhe gegeben. Bei Layouts nach bestehenden Design-Vorgaben nicht.
Beim Logodesign und Corporate Design erhalten Sie i.d.R. die vollen Nutzungsrechte.Die Übertragung der Nutzungsrechte wird im Angebot und in der Rechnung dokumentiert. Damit sind Sie für die Zukunft abgesichert und Nachforderungen sind ausgeschlossen. Für kleine Firmen und Solo-Selbstständige fallen übrigens sehr geringe Kosten für die Einräumung der Nutzungsrechte an.
Großunternehmen hingegen schöpfen aus den Gestaltungen mittels ihrer großen Reichweite einen größeren Mehrwert. Es ist ein Unterschied, ob ein Grafikdesigner eine Anzeigenserie für einen lokalen Friseurladen oder für eine nationale Friseursalon-Kette umsetzt. Der Nutzen und der daraus generierte Umsatz hängen von der Größe des Unternehmens und der geplanten Nutzung der Designs ab.